Statuten der Jungwacht Oberegg
1. Begriff und Zweck
Art. 1
Die Jungwacht Oberegg ist ein Verein mit Sitz in Oberegg im Sinne von Art. 60 ff des Schweizerischen Zivilgesetzbuches.
Art. 2
Die Jungwacht Oberegg ist eine katholische Kinder- und Jugendorganisation mit ökumenischer Öffnung.
Art. 3
Die Jungwacht Oberegg ist Mitglied im Verein „Blauring und Jungwacht Region Rheintal“
Art. 4
Der Vereinszweck der Jungwacht Oberegg besteht darin, Kindern und Jugendlichen einen Ort des Zusammenseins zu bieten. Durch die Auseinandersetzung mit sich, einer Gruppe und der Umwelt sollen sich die Mitglieder in christlichem Glauben zu verantwortungsvollen Persönlichkeiten entfalten und gemeinsam an einer lebenswerten Zukunft mitgestalten. Die Jungwacht Oberegg lebt die 5 Grundsätze:
- glauben
- zusammen sein
- schöpferisch sein
- Natur erleben
- mitbestimmen
Art. 5
Die Jungwacht Oberegg versucht diesen Zweck zu verwirklichen
- durch die Unterstützung der Aktivitäten der einzelnen Gruppen der Jungwacht
- durch Planung und Durchführung von Gruppenstunden, Vereinsanlässen und Lager
- durch Aus- und Weiterbildung der Leiter
- durch die Teilnahme am Leben in der Pfarrei Oberegg
2. Organisation
2.1. Mitgliedschaft
Art. 6
Mitglieder können grundsätzlich alle Knaben ab dem 1. Schuljahr, sowie Jugendliche und Erwachsene sein, die dem Verein beitreten wollen und die sich aktiv für den Verein einsetzen und den Vereinszweck anerkennen.
Art. 7 Folgende Formen der Mitgliedschaft sind möglich:
- als Jungwächtler (ab dem 1. Schuljahr)
- als Jungleiter (ab dem 15. Altersjahr, mindestens 1 Jahr)
- als Leiter (ab dem 16. Altersjahr, nach 1 Jahr Jungleiter)
- als Passivmitglied (Aufgrund Wohnsitz / Arbeitssituation)
2.2. Organe
Art. 8
Mitgliederversammlung
Die Mitgliederversammlung ist das oberste Organ des Vereins. Sie kann vom Vorstand, vom Leiterteam oder von 1/5 der Mitglieder einberufen werden. Für Knaben unter 15 Jahren handeln stellvertretend ein Elternteil.
Art. 9
Der Leiterhöck
Der Leiterhöck hat Entscheidungskompetenz in allen Angelegenheiten, die keinem anderen Organ übergeben sind. Er findet grundsätzlich mindestens einmal im Monat statt. Die Aufgaben sind insbesondere:
- Aufnahme und Ausschluss von Mitgliedern
- Planung und Durchführung der Vereinsaktivitäten
- Koordination der Gruppenstunden
Art. 10
Der Jahresleiterhöck
Der Jahresleiterhöck findet mindestens 1 mal im Jahr statt. Das Leiterteam
- blickt zurück auf das vergangene Jahr und voraus auf das kommende
- genehmigt die Rechnung
- verdankt und ehrt verdiente Mitglieder
- kann eine Statutenänderung beschliessen
- kann eine Pausierung beschliessen
- wählt den Scharleiter (Präsident)
- wählt den Kassier
- wählt den Aktuar
- wählt die Rechnungsprüfungskommission
- wählt weitere Ämter (Beisitzer in den Vorstand)
- bestimmt die Mitgliederbeiträge
- beschliesst Ein und Austritte aus dem Leitungsteam
Art. 11
Vorstand
Der Vorstand besteht aus:
- dem Scharleiter (Vereinspräsident)
- dem Präses
- dem Kassier
- dem Aktuar
- Materialchef
Die Aufgaben des Vorstandes bestehen in der Vorbereitung des Leiterhöcks und der Erledigung administrativer Aufgaben.
Art. 12
Rechnungsprüfungskommission
Die Rechnungsprüfungskommission besteht aus 2 Mitglieder. Sie prüfen die Rechnung und stellen dem Jahresleiterhöck Bericht und Antrag.
3. Mittel/Finanzen
Art. 13
Die Mittel der Jungwacht Oberegg werden aufgebracht durch
- Beiträge der Jungwächtler
- Subventionen von kirchlichen und staatlichen Instanzen
- Spenden
- Vereinsaktionen
- Erträge des Vereinsvermögens
Art. 14
Das Rechnungsjahr beginnt am 1. Januar und endet am 31. Dezember. Die Jahresbeiträge der Jungwächtler werden im August für das laufende Schuljahr eingezogen.
Art. 15
Für Verbindlichkeiten des Vereins haftet nur das Vereinsvermögen.
4. Auflösung des Vereines
Art. 16
Der Verein kann nur durch Beschluss der Mitgliederversammlung in 2/3-Mehrheit aufgelöst werden.
Art. 17
Wird eine Auflösung beschlossen, so geht das Vereinsvermögen in die Verwaltung der Kirchgemeinde Oberegg-Reute.
Art. 18
Der Jahresleiterhöck kann eine Pausierung beschliessen. In diesem Fall wird das Vereinsvermögen bei der Verwaltung der Kirchgemeinde Oberegg-Reute hinterlegt, mit der Bestimmung, bei einer Wiederauflebung des Vereins dasselbe zurückzuerstatten.
5. Schlussbestimmungen
Art. 19
Der Jahresleiterhöck kann eine Statutenänderung beschliessen. Jede Änderung ist der Kirchverwaltung zur Kenntnisnahme vorzulegen.
Art. 20
Diese Statuten treten am Jahresleiterhöck vom 29. Dezember 2016 in Kraft.
Oberegg, den 24. Januar 2015
Der Scharleiter: Fabian Ulmann
Der Präses: Tobias Sonderegger
Die Präsidentin der Kirchverwaltung: Daniel Breu
Der Pfarrer: Johann Kühnis
Bis auf weiteres entfallen die Gruppenstunden.
Bei Fragen wenden sie sich ans Leitungsteam Danke.
